Blitzschutz bei SAT-Anlagen (DIN EN 60728-11 / VDE 0855-1)
Kurzbeschreibung:
Die Erdung ist in bestimmten Fällen eine Vorschrift und besteht aus 2 Bestandteilen, dem äußeren und dem inneren Blitzschutz.
1. Äußerer Blitzschutz
(nur vorgeschrieben/durchzuführen wenn die Antenne im nicht "Blitz geschützten Bereich" (ungesicherter Blitzschutzbereich) montiert ist oder auch Kabel in diesem Bereich verlegt sind. Das ist immer auf dem Dach oder dann wenn die Antenne mit der Oberkante nicht weiter als 2m von der Dachkantel/-rinne entfernt montiert ist oder auch wenn die Antenne mehr als 1.5m Wandüberstand hat - bei Anbauten an ein Haus gilt diese Regel immer gesehen vom Dach des Anbaus und nicht vom Haupthaus).
Durchführung= vom Antennenmast/der Halterung muss ein 1x16mm² Kupferkabel (Erdungskabel/Blitzschutzkabel) bis in den Keller an die Haupterdungsschiene (HES) verlegt werden und dort angeschlossen werden. Dieses Kabel darf nicht über Regenrinnen, Wasserrohre, Gasrohre etc. nach unten geführt werden da im Falle das dort mal etwas kaputt gehen sollte oft Plastikteile eingebaut werden die dann nicht mehr leitfähig wären).
Das Kabel muss auf dem kürzesten Weg verlegt werden und darf nicht direkt neben andere Kabel gelegt werden (Abstand hängt ab von der Gesamtlänge des Kabels, bewegt sich im Rahmen von ca. 5cm bis 2m).
Eine Ausnahme hier besteht wenn das Haus über eine eigene Blitzschutzanlage verfügt. Dann muss der Blitzschutz anders ausgeführt werden, es muss eine "Fangstange" für den Schutzbereich der Antenne installiert werden und der Antennenmast/der Halter nur in den Potentialausgleich mit einbezogen werden - d.h. er direkt an die Haupterdungsschiene (HES) mit angeschlossen werden.
2. Innerer Blitzschutz (Potentialausgleich / Potenzialausgleich)
(nur vorgeschrieben/durchzuführen wenn die Antenne im nicht "Blitz geschützten Bereich" (ungesicherter Blitzschutzbereich) montiert wurde, sie also dem Blitzschutz unterzogen werden muss. Weiterhin auch dann vorgeschrieben wenn eine wohnungsübergreifende bzw. hausübergreifende Installation durchgeführt wurde, also mehr als eine Wohnpartei daran angeschlossen ist. Es gibt hier weitere Regelungen auf die wir aber auf Grund der extremen Komplexität - diese kann von einem Laien gar nicht gemessen werden - nicht eingehen und das auch nur bei alten Anlagen vorkommen sollte).
Durchführung = ALLE vom LNB bzw. einer terrestrischen Zuführung (UKW-Antenne, DVB-T Antenne, Kabelfernsehen, Videoüberwachung, etc.) kommenden Kabel (bei einem Quattro-LNB also 4 Kabel) und ALLE in die Hausverteilung abgehenden Kabel müssen über einen Erdungsblock geführt werden. Dieser Erdungsblock muss dann mit einem mind. 1x4mm² Kupferkabel (Potentialausgleichskabel) verbunden werden mit dem Punkt wo auch das Blitzschutzkabel am Antennenmast/der Halterung befestigt/verbunden ist.
So blöd das klingt, auch wenn sie ihren Multischalter + den Potentialausgleich im Keller installieren würden und die HES genau neben dran hängt darf das Kabel von den Erdungsblöcken nicht direkt daran angeschlossen werden um sogenannte "Schleifenbildungen" zu verhindern.
Wenn aber die Antenne im gesicherten Blitzschutzbereich installiert wurde und kein Bliztschutz durchzuführen ist, sie also nur aus Sicherheitsgründen (ein PA ist prinzipiell IMMER zu empfehlen da er eine Sicherheitsvorkehrung ist und auch viele Endgeräte, vor allem Flachbildfernseher mit integriertem Tuner, massiv Probleme machen können wenn kein PA erstellt wurde) bzw. aus Gründen der wohnungs-/hausübergreifenden Installation den PA durchführen wollen/müssen dann gibt es ja kein Blitzschutzkabel am Antennenmast .... man muss dann die Erdungsblöcke direkt an der HES anschließen.
Eine weitere Gegebenheit: wenn sie die Antenne auf dem Dach montieren, der Multischalter und somit meist auch der PA im Keller durchgeführt wird dann muss noch zusätzlich zur Verhinderung von Spannungs-/Funkenüberschlägen ein extra PA mastnah durchgeführt werden (siehe unter Mastnaher Potentialausgleich), d.h. alle vom LNB/der terrestrischen Versorgung kommenden Kabel direkt nach dem Antennenmast über einen Erdungsblock geführt werden und auch dieser mit dem Antennenmast/der Halterung verbunden werden (mind. 1x4mm² Potentialausgleichskabel).
Der PA muss jedes Kabel einzeln umfassen, die DIN sagt aus "...der Potenzialausgleich muss auch nach Ausbau der/einer Verteilkomponenten erhalten bleiben..." und das bedeutet das es nicht zulässig ist einfach den Multischalter, auf welchem ja "eigentlich" alle Kabel auch leitend aufgelegt sind, mit einem PA-Kabel angeschlossen werden darf. Zusätzlich zu den Kabeln muss aber auch der Multischalter/Verstärker/Verteiler/etc. mit einem mind. 4mm² Kabel angeschlossen werden, das ist ja aber kein Problem da dieser Kabelweg von einem der Erdungsblöcke nur ca. 10cm sein wird.
Hinweise zu den Kabeln (Erdungskabel + Potentialausgleichskabel)
Hier war zwischenzeitlich eine Norm gültig die eine Verwendung von massiven Kabeln vorgeschrieben hatte. Ein grob mehrdrähtiger Erdungsleiter (H07 V-R wie er im NYM-J steckt) war zwischenzeitlich nicht zulässig. Mittlerweile aber ist die Verwendung wieder erlaubt, sofern die Klemmverbindung - z.B. an einer Haupterdungsschiene (HES) oder an Banderdungsschellen/Mastschellen - auch für einen mehrdrähtigen Rundleiter noch blitzstromtragfähig ist.
Weiterhin untersagt bleibt aber der Einsatz von fein mehrdrähtigen Kabeln/Rundleitern.
Weiterhin aber folgender Hinweis:
Zitat von H.A. Kleiske (Fachpublikationen/-artikel ersichtlich unter http://kleiske.de/body_fachinformation.htm)
Kupfer CU-Volldraht (z.B. H07V-U xx) ist vorzugsweise als 1. Wahl deshalb einzusetzen, weil sich die grob- und feindrähtigen Leiter im Fall einer Durchströmung mit Blitzströmen im dreistelligen Kilo-Ampere-Bereich in Wohlgefallen auflösen könnten, wenn ggf. nicht sichergestellt ist, dass alle Einzeldrähte – auch beim Anschluss mit Hilfe von „normalen“ 100 kA Kabelschuhen – zuverlässig erfasst wurden.
Mehr Infos auch unter:
Suchfunktion des Forums => KLICK oder oben rechts mit den Begriffen "Erdung", "Blitzschutz" und "Potentialausgleich" verwenden !
Hier finden sie sehr viele Beiträge mit Bildern/Zeichnungen/Skizzen wie das zu handhaben/auszuführen ist
Wichtiger weiterer Hinweis:
Der Trennungsabstand ist in der Blitzschutznorm DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3) gegen blitzstrombelastete Erdleiter geregelt.
Stichwort "Trennungsabstand" => KLICK (Einhaltung von Mindestabständen vom Erdungskabel 1x16mm² zu anderen Kabeln und/oder metallischen Teilen/Anbauten/Aufbauten.
Vereinfachte Faustformel für Blitzschutzklasse 3 gegen einen einzelnen Erdleiter und damit verbundene leitende Teile:
Trennungsabstand "s" = Länge bis PA-Ebene "l" * 0,04 in Luft bzw. 0,08 durch und über feste Stoffe.
Gegen ungeerdete leitende Hausteile in Blitzschutzklasse 3 orientiere ich mich inoffiziell an der bis 2006 gültigen Formel mit Bezug auf die Höhe über Grund und 25 % höheren Koeffizienten, woraus sich diese Faustformel ableitet: Trennungsabstand "s" = Höhe über Grund "h" * 0,05 in Luft bzw. 0,1 durch und über feste Stoffe.
Und hier gleich zu Anfang ein Userbericht im Internet über einen Blitzeinschlag bei sich im Haus
Mehr dazu, das alles noch viel ausführlicher, auch hier in unserem Forum.
Sonstige Beiträge im Internet / weitere Netz-Links:
Potentialausgleich & Erdung beim SAT-Empfang (Satvision 5-2014) --- sehr gut mit akt. Normänderungen + Speziallösungen erklärt
Kleiske-Erklärung
Kathrein-Erklärung
Dehn-Blitzschutzplaner
Bilder + Textquellen tlw. übernommen von H.A. Kleiske (http://kleiske.de/body_fachinformation.htm), Fa. Kathrein (http://www.kathrein.de) und Blitzschutz-Fachfirma Dehn (http://www.dehn.de)