Blitzschutz / Potentialausgleich
Blitzschutz bei SAT-Anlagen DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2019-02 (ehem. DIN VDE 0855)
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Kurzbeschreibung:
Die Erdung ist in bestimmten Fällen eine Vorschrift und besteht aus 2 Bestandteilen, dem äußeren und dem inneren Blitzschutz.
1. Äußerer Blitzschutz
(nur vorgeschrieben/durchzuführen wenn die Antenne im nicht "blitzgeschützten Bereich" (ungesicherter Blitzschutzbereich) montiert ist. Das ist immer auf dem Dach oder dann wenn die Antenne mit der Oberkante nicht weiter als 2m von der Dachkantel entfernt montiert ist oder auch wenn die Antenne mehr als 1.5m Wandüberstand hat - bei Anbauten an ein Haus gilt diese Regel immer gesehen vom Dach des Anbaus und nicht vom Haupthaus).
Durchführung= vom Antennenmast/der Halterung muss ein massives 1x16mm² Kupferkabel (Erdungskabel/Blitzschutzkabel) bis in den Keller an die Haupterdungsschiene (HES) verlegt werden und dort angeschlossen werden. Dieses Kabel darf nicht über Regenrinnen, Wasserrohre, Gasrohre etc. nach unten geführt werden da im Falle das dort mal etwas kaputt gehen sollte oft Plastikteile eingebaut werden die dann nicht mehr leitfähig wären).
Das Kabel muss auf dem kürzesten Weg verlegt werden und darf nicht direkt neben andere Kabel gelegt werden (Abstand hängt ab von der Gesamtlänge des Kabels, bewegt sich im Rahmen von ca. 5cm bis 2m).
Eine Ausnahme hier besteht wenn das Haus über eine eigene Blitzschutzanlage verfügt. Dann muss der Blitzschutz anders ausgeführt werden, es muss eine "Fangstange" für den Schutzbereich der Antenne installiert werden und der Antennenmast/der Halter nur in den Potentialausgleich mit einbezogen werden - d.h. er direkt an die Haupterdungsschiene (HES) mit angeschlossen werden.
2. Potentialausgleich / Potenzialausgleich (innerer Blitzschutz)
(nur vorgeschrieben/durchzuführen wenn die Antenne im nicht "blitzgeschützten Bereich" (ungesicherter Blitzschutzbereich) montiert wurde, sie also dem Blitzschutz unterzogen werden muss. Weiterhin auch dann vorgeschrieben wenn eine wohnungsübergreifende bzw. hausübergreifende Installation durchgeführt wurde, also mehr als eine Wohnpartei daran angeschlossen ist. Es gibt hier weitere Regelungen auf die wir aber auf Grund der extremen Komplexität - diese kann von einem Laien gar nicht gemessen werden - nicht eingehen und das auch nur bei alten Anlagen vorkommen sollte).
Durchführung = ALLE vom LNB bzw. einer terrestrischen Zuführung (UKW-, DVB-T2 Antenne, Kabelfernsehen, Videoüberwachung, etc.) kommenden Kabel (bei einem Quattro-LNB also 4 Kabel) und ALLE in die Hausverteilung abgehenden Kabel müssen über einen Erdungsblock geführt werden. Dieser Erdungsblock muss dann mit einem mind. massiv 1x4mm² Kupferkabel (Potentialausgleichskabel) verbunden werden mit dem Punkt wo auch das Blitzschutzkabel am Antennenmast/der Halterung befestigt/verbunden ist.
So blöd das klingt, auch wenn sie ihren Multischalter + den Potentialausgleich im Keller installieren würden und die HES genau neben dran hängt darf das Kabel von den Erdungsblöcken nicht direkt daran angeschlossen werden um sogenannte "Schleifenbildungen" zu verhindern. ALT: wird mittlerweile sogar so gewünscht/vorgeschrieben !!
Wenn aber die Antenne im gesicherten Blitzschutzbereich installiert wurde und kein Blitzschutz durchzuführen ist, sie also nur aus Sicherheitsgründen (ein PA ist prinzipiell IMMER zu empfehlen da er eine Sicherheitsvorkehrung ist und auch viele Endgeräte, vor allem Flachbildfernseher mit integriertem Tuner, massiv Probleme machen können wenn kein PA erstellt wurde) bzw. aus Gründen der wohnungs-/hausübergreifenden Installation den PA durchführen wollen/müssen dann gibt es ja kein Blitzschutzkabel am Antennenmast .... man muss dann die Erdungsblöcke nur direkt an der HES anschließen.
Eine weitere Gegebenheit: wenn sie die Antenne auf dem Dach montieren, der Multischalter und somit meist auch der PA im Keller durchgeführt wird dann muss noch zusätzlich zur Verhinderung von Spannungs-/Funkenüberschlägen ein extra PA Mast-nah durchgeführt werden (siehe unter Mast-naher Potentialausgleich), d.h. alle vom LNB/der terrestrischen Versorgung kommenden Kabel direkt nach dem Antennenmast über einen Erdungsblock geführt werden und auch dieser mit dem Antennenmast/der Halterung verbunden werden (1x mind. 4mm² massiv Potentialausgleichskabel).
Der PA muss jedes Kabel einzeln umfassen, die DIN sagt aus ...der Potenzialausgleich muss auch nach Ausbau der/einer Verteilkomponenten erhalten bleiben..." und das bedeutet das es nicht zulässig ist einfach den Multischalter, auf welchem ja "eigentlich" alle Kabel auch leitend aufgelegt sind, mit einem PA-Kabel angeschlossen werden darf. Zusätzlich zu den Kabeln muss aber auch der Multischalter/Verstärker/Verteiler/etc. mit einem mind. 4mm² Kabel angeschlossen werden, das ist ja aber kein Problem da dieser Kabelweg von einem der Erdungsblöcke nur ca. 10cm sein wird.
Weiterhin aber folgender Hinweis:
Zitat von H.A. Kleiske (Fachpublikationen/-Artikel)
Kupfer CU-Volldraht (z.B. H07V-U xx) ist vorzugsweise als 1. Wahl deshalb einzusetzen, weil sich die grob- und feindrähtigen Leiter im Fall einer Durchströmung mit Blitzströmen im dreistelligen Kilo-Ampere-Bereich in Wohlgefallen auflösen könnten, wenn ggf. nicht sichergestellt ist, dass alle Einzeldrähte – auch beim Anschluss mit Hilfe von „normalen“ 100 kA Kabelschuhen – zuverlässig erfasst wurden.
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Hier finden sie sehr viele Beiträge mit Bildern/Zeichnungen/Skizzen wie das zu handhaben/auszuführen ist
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Bilder + Textquellen tlw. übernommen von H.A. Kleiske und Blitzschutz-Fachfirma Dehn (http://www.dehn.de) erweitert mit Hilfe von User @Dipol